1. Die Priority-Pass-Karte ist nicht übertragbar und gilt nur mit Unterschrift des Kartenbesitzers und bis Ablauf des Gültigkeitsdatums. Die Karte darf nur durch den Inhaber verwendet werden.
2. Die Priority-Pass-Karte ist weder eine Zahlungskarte noch ist sie Nachweis der Kreditwürdigkeit. Der Versuch, die Karte zu diesen Zwecken zu nutzen, könnte ein Betrugsdelikt darstellen.
3. Der Zutritt zu den Lounges ist nur bei Vorlage einer gültigen Priority-Pass-Karte möglich. Zahlungskarten werden nicht als Ersatz für die Priority-Pass-Karte akzeptiert.
4. Loungeaufenthalte unterliegen einer Gebühr pro Person und Besuch. Gegebenenfalls (je nach Mitgliedschaftskategorie) wird die Zahlungskarte des Karteninhabers von (i) Priority Pass oder (ii) dem Kartenaussteller mit sämtlichen Aufenthaltsgebühren, einschließlich der Gebühren für Begleitpersonen, gemäß den Tarifen und Bedingungen, die (i) Priority Pass oder (ii) der Kartenaussteller dem Karteninhaber in Zusammenhang mit dessen Priority-Pass-Mitgliedschaft mitgeteilt hat, belastet. Änderungen bezüglich der Gebühren für Loungeaufenthalte werden dem Kartenaussteller mitgeteilt, der dafür verantwortlich ist, den Karteninhaber entsprechend zu verständigen. Der Priority-Pass-Konzern haftet weder für Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Karteninhaber und dem Kartenaussteller noch für Verluste des Karteninhabers in Verbindung mit Loungeaufenthaltsgebühren, die vom Kartenaussteller in Rechnung gestellt wurden.
5. Bei Vorzeigen der Priority-Pass-Karte bei Betreten einer Lounge fertigt ein Loungemitarbeiter einen Abdruck der Karte an und stellt dem Karteninhaber einen Aufenthaltsbeleg („Record of Visit“) aus oder nimmt einen entsprechenden Eintrag vor. Einige Lounges verfügen über elektronische Kartenlesegeräte. Das Gerät liest die Angaben des Karteninhabers vom Magnetband auf der Rückseite der Priority-Pass-Karte ab. Gegebenenfalls wird der Karteninhaber gebeten, den Aufenthaltsbeleg zu unterschreiben. Der Beleg zeigt auch die genaue Anzahl eventueller Begleitpersonen, aber nicht die pro Person und Besuch erhobene Gebühr. Die gegebenenfalls anfallende Aufenthaltsgebühr für den Karteninhaber und die Gebühr für Begleitpersonen basiert auf dem vom Loungebetreiber eingereichten Aufenthaltsbeleg/-eintrag.
6. Zwar sind die Loungemitarbeiter für den Abdruck der Priority-Pass-Karte und die Ausstellung des Aufenthaltsbelegs/-eintrags verantwortlich, doch obliegt es dem Karteninhaber zu überprüfen, dass der Aufenthaltsbeleg/-eintrag die Nutzung der Lounge durch ihn selbst und durch eventuelle Gäste zum Nutzungszeitpunkt ordnungsgemäß darstellt. Der Karteninhaber ist für die Aufbewahrung der ihm gegebenenfalls an der Lounge überreichten Kopie des Aufenthaltsbelegs verantwortlich.
7. Alle teilnehmenden Lounges befinden sich im Besitz von Drittunternehmen und werden von diesen betrieben. Der Karteninhaber und ihn begleitende Gäste müssen den Vorschriften und Richtlinien jeder teilnehmenden Lounge/jedes teilnehmenden Clubs Folge leisten. Der Zugang kann aufgrund von Platzmangel beschränkt werden – dies steht jedoch gänzlich im Ermessen des jeweiligen Loungebetreibers. Der Priority-Pass-Konzern hat keinen Einfluss auf die angebotenen Einrichtungen, die Öffnungs-/Schließungszeiten oder die in den Lounges beschäftigten Mitarbeiter. Die Verwalter von Priority Pass werden sich nach Kräften darum bemühen, dass die beworbenen Leistungen und Einrichtungen zur Verfügung stehen; der Priority-Pass-Konzern garantiert deren Verfügbarkeit zum Zeitpunkt des Besuchs durch den Karteninhaber jedoch in keiner Weise. Auch haftet der Priority-Pass-Konzern für keinerlei Verlust oder Schaden des Karteninhabers oder seiner Begleitpersonen infolge der Bereitstellung oder mangelnden Bereitstellung der beworbenen Leistungen oder Einrichtungen, ob ganz oder teilweise. Für begleitende Kinder wird, falls sie zugelassen sind, die volle Gästegebühr berechnet, sofern im Loungeverzeichnis nichts anderes angegeben ist.
8. Teilnehmende Lounges können sich das Recht vorbehalten, einen Höchstaufenthalt (meist 3 bis 4 Stunden) aufzuerlegen, um eine Überfüllung zu vermeiden. Dies liegt im Ermessen des jeweiligen Loungebetreibers, der für längere Aufenthalte eine Gebühr berechnen kann.
9. Teilnehmende Lounges sind vertraglich nicht verpflichtet, Flüge anzukündigen, und der Priority-Pass-Konzern kann für direkte oder indirekte Verluste nicht haftbar gemacht werden, wenn ein Karteninhaber und/oder begleitende Gäste seinen/ihren Flug/Flüge verpasst/en.
10. Die Bereitstellung kostenloser alkoholischer Getränke (falls vor Ort gesetzlich erlaubt) liegt im Ermessen des jeweiligen Loungebetreibers und kann in einigen Fällen beschränkt sein. In einem solchen Fall sind etwaige für den zusätzlichen Konsum anfallende Gebühren vom Karteninhaber direkt an die Loungemitarbeiter zu zahlen. (Näheres entnehmen Sie bitte der Beschreibung der einzelnen Lounges.)
11. Eventuell vorhandene telefonische Einrichtungen sind von Lounge zu Lounge unterschiedlich. Ihre Bereitstellung liegt im Ermessen des jeweiligen Loungebetreibers. Die kostenlose Nutzung ist normalerweise auf Ortsgespräche begrenzt. Eventuelle Gebühren für die Nutzung von Fax-, Internet-, Wi-Fi- und Duscheinrichtungen liegen im Ermessen des jeweiligen Loungebetreibers. Die Gebühren sind vom Karteninhaber direkt an den Loungebetreiber zu zahlen.
12. Der Zutritt zu den Lounges ist strikt auf Karteninhaber und eventuelle Gäste im Besitz eines gültigen Flugscheins für denselben Reisetag beschränkt. Angestellte von Fluglinien, Flughaefen und anderen Reiseindustrien die mit preisreduzierten Tickets reisen sind nicht berechtigt fuer den Zutritt zu unseren Loungen. Außerhalb der USA muss den Flugscheinen eine gültige Bordkarte für einen Abflug beiliegen, d. h. die Nutzung ist auf abfliegende Passagiere beschränkt. Bitte beachten Sie, dass sich einige der europäischen Lounges innerhalb spezieller Schengen-Bereiche des Flughafens befinden und der Zugang zu diesen Lounges daher Karteninhabern vorbehalten ist, die zwischen Schengen-Ländern reisen (Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien).
13. Der Zutritt zu den Lounges ist Mitgliedern und eventuellen Gästen (einschließlich Kindern) vorbehalten, die angemessen gekleidet sind und sich in gehöriger Weise benehmen (kurze Hosen sind außerhalb der USA nicht erlaubt). Kinder bzw. Kleinkinder, die die Ruhe und Bequemlichkeit anderer Loungebesucher stören, werden gegebenenfalls gebeten, die Lounge zu verlassen. Der Priority-Pass-Konzern haftet für keinerlei Verlust des Mitglieds oder seiner Gäste, wenn ein Loungebetreiber ihm/ihnen den Zutritt verwehrt, weil das Mitglied und/oder seine Gäste diesen Bedingungen nicht entsprechen.
14. Verlust, Diebstahl oder Beschädigung einer Priority-Pass-Karte ist unverzüglich (i) der Priority-Pass-Niederlassung, die die Karte ausgestellt hat, oder (ii) dem Kartenaussteller zu melden, der für die Ausstellung einer Ersatzkarte verantwortlich ist. Gegebenfalls wird eine Gebühr in Höhe von 25 US$ erhoben.
15. Sollte der Karteninhaber (i) seine Mitgliedschaft bei Priority Pass oder (ii) seine Zahlungskarte beim Kartenaussteller kündigen oder nicht verlängern, wird die Priority-Pass-Karte mit dem Datum der Kündigung (i) der Mitgliedschaft bei Priority Pass oder (ii) der Zahlungskarte ungültig. Jeder Loungeaufenthalt eines Karteninhabers und seiner Gäste unter Nutzung einer ungültigen Karte wird dem Karteninhaber in Rechnung gestellt.
16. Die Verlängerungsbedingungen liegen im Ermessen der Priority Pass Ltd. Aus Gründen der Sicherheit der Fluggesellschaften oder Flughäfen hat die Priority Pass Ltd das Recht, die Mitgliedschaft Personen zu verweigern, die bei einer Fluggesellschaft, einem Flughafen oder einer Regierung beschäftigt sind oder in deren Auftrag stehen.
17. Der Priority-Pass-Konzern kann für Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Karteninhaber und/oder Gästen und dem Loungebetreiber nicht verantwortlich gemacht werden.
18. Der Priority-Pass-Konzern behält sich das Recht vor, jederzeit nach freiem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung die Mitgliedschaft bei Priority Pass zu widerrufen. Gegebenenfalls erfolgt eine anteilsmäßige Erstattung der jährlichen Mitglieds- oder Beitrittsgebühr (was immer zutrifft), vorausgesetzt, dass der Widerruf nicht wegen Betrugs auf Seiten des Mitglieds erfolgt.
19. Der Karteninhaber erklärt sich damit einverstanden, dass er den Priority-Pass-Konzern, seine Vorstandsmitglieder, Amtsträger, Mitarbeiter und Vertreter (zusammenfassend „die schadlos gehaltenen Parteien“) in Bezug auf jegliche Haftung, Schäden, Verluste, Forderungen, Verfahren, Urteile, Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten) für Körperverletzung oder Tod jeglicher Personen oder Beschädigung oder Zerstörung jeglicher Eigentumswerte infolge der Nutzung jeglicher Lounge durch den Karteninhaber oder irgendwelche Gäste oder andere Personen in der besagten Einrichtung auf Geheiß des Karteninhabers verteidigen, von der Verantwortung entbinden und schadlos halten wird. Allerdings erstreckt sich eine solche Schadloshaltung nicht auf Fälle grober Fahrlässigkeit oder schwerer Verfehlungen seitens der schadlos gehaltenen Parteien.